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STEIRISCHEN LEHRERVERTRETUNG
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Die Personalvertretung ist die gesetzmäßig berufene Standesvertretung der APS-Lehrerschaft. Rechte und Pflichten sind im Bundespersonalvertretungsgesetz verankert, welches 1967 im Parlament beschlossen worden ist. Demnach ist die Personalvertretung zum Unterschied zur Gewerkschaft und den verschiedenen Lehrerorganisationen kein Verein, sondern ein Selbstverwaltungkörper der öffentlichen Verwaltung.
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